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Hallo, wie können wir ihnen helfen?

FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen

Fragen und Antworten

In welchem Auftragsgebiet ist die Rümpelwelt aktiv?

Aktuell sind wir für unsere Kunden im gesamten Bundesgebiet unterwegs. Durch örtliche Regionalleiter sind wir sehr ökonomisch aufgestellt und können mit kurzen Anfahrtswegen enorme Kosten für den Kunden sparen. Unsere Mitarbeiter glänzen zudem mit umfangreicher Berufserfahrung und können auf jede Situation flexibel eingehen.

Nach welchem Ablauf finden Beräumungsaufträge statt?

Die Rümpelwelt arbeitet grundsätzlich nach einem festen Ablaufplan. Dazu gehört eine kostenlose Vor-Ort Besichtigung, ein unverbindliches Angebot und zuletzt die tatsächliche Terminvereinbarung für die Räumung. Ob unsere Kunden dann bei der Räumung vor Ort sind oder uns die Schlüssel überlassen, entscheiden sie selbst.

Kann die Rümpelwelt den genauen Aufwand beim Vor-Ort Termin bestimmen?

Beim Besichtigungstermin mit unseren Kunden machen wir uns ein Bild der zu beräumenden Fläche einer Beräumung. Dabei berücksichtigen wir alle Materialien (Wertstoffe) zur Entsorgung und Demontage sowie die Anfahrts- und Zufahrtswege. Wir sind auf alle Eventualitäten bestens vorbereitet und bringen alles mit, um für Problemen sachgerechte Lösungen zu finden.

Warum ist eine Vor-Ort Besichtigung besonders sinnvoll?

Mit Hilfe einer Besichtigungstermin können wir einen sehr genauen Gesamtpreis für das Angebot kalkulieren. Gemeinsam können wir den Ablauf besprechen, unsere Kunden beratend unterstützen und uns ein genaues Bild machen, wie wir den Auftrag am besten durchführen.

Arbeitet die Rümpelwelt mit einer Wertanrechnung?

Wenn unsere Kunden Gegenstände im Haushalt haben, bei denen eine Wertanrechnung sinnvoll ist, sprechen wir das natürlich im Vorfeld genau ab. Dabei kann es sich um Hausrat, Antiquitäten (Möbelstücke), Elektrogeräte und Sammlerobjekte handeln. Wir zeigen unseren Kunden die Möglichkeiten für den Ankauf bzw. dem Verkauf auf und können die Kosten mit der Auftragssumme verrechnen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es sich lohnt, Wiederverkaufschancen zu nutzen und somit eine bestmögliche Wertanrechnung zu garantieren. Dafür stehen uns Kontakte von Händlern, Onlineportalen sowie anderen Abnehmer zur Verfügung, bei denen wir faire Ankaufspreise erfragen können.

Mit welchen Kosten muss ich bei einem Auftrag mit Rümpelwelt rechnen?

Die Kosten für eine Entrümpelung bzw. Haushalts- oder Firmenauflösung sind sehr unterschiedlich. Dabei spielen die Fläche (m²) und die gesamten Kubikmeter der Gegenstände eine große Rolle. Des Weiteren berücksichtigen wir die Möglichkeit der schnellen Auftragsdurchführung. Dazu gehört der reibungslose Zugang zum beräumenden Objekt, die Etage und Wege zum Fahrzeug. Außerdem ist die Anzahl der Arbeitsstunden ein wesentlicher Bestandteil der Kostenkalkulation.

Sind zusätzliche Kosten bei einem Auftrag möglich?

Nein. Grundsätzlich berechnen wir den Pauschalpreis als Festpreis. Darin inbegriffen ist die Vor-Ort Besichtigung, Arbeitsstunden, Materialkosten sowie alle Gebühren für die Entsorgung.

Welche Vorbereitungen sollte ich für die Beräumung treffen?

Während der Vor-Ort Besichtigung können Kunden gerne Genaueres mit unseren Mitarbeitern absprechen. Wichtig sind persönliche Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, vor der Beräumung zu entfernen. Das Sortieren von Gegenständen wird in jedem Fall aber von uns übernommen. Wir kennen die Deponien und deren optimale Einteilung, sodass wir schnell und unkompliziert Gegenstände so sortieren können, wie diese anschließend entsorgt werden.

Wann brauche ich eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone wird für einen Auftrag genau dann benötigt, wenn nur sehr schlechte Parkmöglichkeiten in beispielsweise sehr engen oder stark befahrenen Straßen vorherrschen. Die Einrichtung einer Halteverbotszone wird von uns nur in sehr akuten Situationen beantragt, da es in den meisten Fällen auch eine Frage der anfallenden Kosten ist. Manchmal ist es allerdings auch nicht zu vermeiden. Die Beantragung einer Halteverbotszone wird bei Bedarf in jedem Fall bei der Besichtigung mit dem Kunden besprochen oder es werden alternative Lösungen gefunden.

Wie viel kostet die Einrichtung einer Halteverbotszone?

Die Beantragung bzw. Stellung einer Halteverbotszone kostet in der Regel zwischen 150 und 200€, das ist je nach Standort und Stadt unterschiedlich. Zunächst füllt man bei der zuständigen örtlichen Behörde ein Antragsformular aus und reicht dieses ein. Nach einer kurzen Bestätigung der Behörde wird ein lokales Unternehmen mit der Stellung der Halteverbotszone beauftragt und führt dies meist einen Tag vor dem Räumungstag durch. Die Kosten teilen sich wie folgt auf: ca. 10 bis 30€ für die Beantragung bei der örtlichen Behörde, ca. 120 bis 170€ für die eigentliche Stellung.

Wann beginnt die Beräumung?

Der Beginn der Beräumung kann natürlich individuell zwischen unseren Kunden und Mitarbeitern festgelegt werden. Manche Kunden haben eine längere Anreise und können erst später am Auftragsort eintreffen. In der Regel fangen unsere Beräumungsteams zwischen 8:00 und 8:30 Uhr an den Auftrag durchzuführen.

Was passiert, wenn ich nicht am Beräumungstag erscheinen kann?

Sollten unsere Kunden nicht zum Auftrag persönlich erscheinen können, ist das auch absolut kein Problem. Gern können uns alternativ auch die Schlüssel des zu beräumenden Objektes vorab postalisch und per Einschreiben zugesendet werden. Eine andere gängige Möglichkeit ist die Hinterlegung der Schlüssel bei Nachbarn oder der Hausverwaltung des Objektes. Wir raten unseren Kunden, dies rechtzeitig mit unseren Mitarbeitern abzustimmen um so Problemen am Auftragstag vorzubeugen und eine erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten.

Wie lang dauert eine Beräumung?

Das ist ganz unterschiedlich, je nach Arbeitsaufwand und der Masse des zu entsorgenden Gutes. Nachdem wir uns zusammen mit dem Kunden das zu beräumende Objekt bei der Besichtigung detailliert angeschaut haben (oder alternativ auch per Zusendung aussagekräftiger Fotos), können wir eine ziemlich genaue Auskunft darüber geben, wie viel Zeit die Beräumung in Anspruch nimmt. In jedem Fall gilt aber: Die Beräumung dauert genau so lang, bis unsere Kunden mit dem Ergebnis zufrieden sind!

Wen kontaktiere ich, wenn ich eine Frage zur Beräumung habe?

Bei auftretenden Fragen am Beräumungstag oder rund um eine anstehende Beräumung sind wir jederzeit schriftlich per E-Mail oder telefonisch von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Die jeweiligen Kontaktangaben können überall auf unserer Internetseite eingesehen werden. Unsere geschulten Mitarbeiter haben garantiert auf alle Fragen eine Antwort und beraten unsere Kunden kompetent.

Was passiert, wenn ich am Beräumungstag zusätzliche Leistungen beanspruche?

Das kommt auf die gewünschte, zusätzliche Leistung an. Grundsätzlich können unsere berufserfahrenen Mitarbeiter jeden Mehraufwand durchführen, so kompliziert er auch ist. Jedoch müssen unsere Kunden unter Umständen dann auch damit rechnen, dass sich dies einerseits auf die zusätzliche Arbeitszeit auswirkt und Mehrkosten entstehen können. In jedem Fall gilt hier aber, dass zusätzlich anfallende Kosten vor der Durchführung zunächst mit dem Kunden besprochen werden und dieser erst seine verbindliche Zusage erteilen muss.

Welche Arten der Bezahlung bieten wir unseren Kunden an?

Grundsätzlich bevorzugen wir die Bezahlung des im Angebot bestätigten Gesamtbetrag per Überweisung auf unser Bankkonto. Nach erfolgreicher Auftragsdurchführung stellen wir unseren Kunden hier ebenso eine offizielle Rechnung aus (gern auf Wunsch auch eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesenen Arbeitsstunden für die steuerliche Geltendmachung). Alternativ akzeptieren wir auch Barzahlung oder die Bezahlung mit einer Geldkarte.

Kann ich den Gesamtbetrag auch in Raten bezahlen?

Die Bezahlung des Gesamtbetrages in Raten ist ebenso eine gängige Form der Bezahlung und kann individuell, je nach persönlicher Situation, mit unseren Mitarbeitern besprochen werden. Dabei gilt, dass die Raten bei einer beispielsweise höheren Auftragssumme nicht zu klein ausfallen sollten. Die Dauer und Höhe jeder Ratenzahlungsvereinbarung wird individuell zwischen unseren Kunden und Mitarbeitern idealerweise vor dem Auftrag besprochen.

Wie erhalte ich meine Rechnung?

Die Rechnungszustellung können die Kunden mit unseren Mitarbeitern individuell besprechen. Die gängigste Form ist die elektronische Übersendung per E-Mail. Alternativ ist eine postalische Zustellung ebenso möglich. Eine Übersendung der Rechnung per WhatsApp oder andern Social-Media-Kanäle akzeptieren wir, anders als bei der Angebotsübersendung, nicht.

Wie kann ich meine Rechnungsadresse ändern?

Sollte eine Änderung der Rechnungsadresse bei unseren Kunden erforderlich sein, können diese das gern unseren Mitarbeitern in der Buchhaltungsstelle schriftlich oder telefonisch mitteilen. Wir ändern die Adresse dann nach den Wünschen unserer Kunden und übersenden Ihnen die aktualisierte Rechnung auf den zuvor genutzten Kontaktwegen.

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Die Zustellung der Rechnung erfolgt in der Regel binnen 3 Tagen nach erfolgreicher Fertigstellung des Beräumungsauftrages. Bei der postalischen Zustellung kann es unter Umständen ein paar Tage länger dauern. Unseren Kunden ist angehalten, in jedem Fall den Erhalt der Rechnung zu überprüfen und sich ansonsten ggf. noch einmal bei unserer Buchhaltungsstelle zu melden.

Kann ich eine fachgerechte Beräumung steuerlich absetzen?

Private Räumlichkeiten, wie Wohnung, Dachboden oder Keller können in der Einkommenssteuererklärung, im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um die Räumung eines Nachlasses, so können die Kosten über die Erbschaftssteuererklärung vom Finanzamt anteilig berechnet werden. Firmen und Betriebe haben die Möglichkeit, über ihre jährliche Umsatzsteuererklärung, eine professionelle Beräumung, wie von Lagerhallen oder Büroräumen steuerlich abzusetzen. In jedem Fall sollte die Rechnung für die Beräumung vorliegen. Ein Steuerberater ist für dieses Anliegen der richtige Ansprechpartner.

Was passiert im Schadensfall?

Für den Schadensfall haben wir natürlich ausreichend vorgesorgt. Durch eine Betriebshaftpflicht Versicherung sind wir vollumfänglich gegen die Schäden abgesichert, die bei der Entrümpelung oder Beräumung eines Objektes auftreten können. Durch umsichtiges und sorgfältiges Arbeiten sind wir stets bemüht, solche Schäden zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Sollte es doch zu einem Schadensfall kommen, erfolgt dann eine schnelle, unbürokratisch Hilfe und ein Ausgleich der Schadenhöhe.

Gegen welche Schadenfälle sind wir versichert?

Bei einer Entrümpelung oder Beräumung können Schäden an den verschiedensten Stellen entstehen. Bei der Demontage einer Spüle oder Waschmaschine mit defekten Anschlüssen, beim Heraustragen der Möbelstücke durch Räumlichkeiten oder dem Treppenhaus, bei der Entfernung von stark verklebten Bodenbelägen. Egal ob beschädigte Fließen, zerkratzte Türblätter oder Schäden an Wasserleitungen oder in Treppenhäusern, wir sind in jedem Fall abgesichert!

Kann ich einen bestätigten Auftrag kostenlos stornieren?

Natürlich kann es einmal passieren, dass sich aufgrund von privaten oder geschäftlichen Umständen  Dinge kurzfristig ändern und es zu einer Auftragsstornierung durch den Kunden kommt. Für diesen Fall geben wir Kunden gern die Möglichkeit, den Auftrag binnen 48 Stunden nach verbindlicher Vergabe wieder kostenlos zu stornieren. Es entstehen dann für unsere Kunden garantiert keine Kosten!

Was passiert bei einer Auftragsstornierung nach längerer Zeit?

Stornierungen für bereits fest eingeplante Aufträge nach längerer Zeit sind wahrscheinlich nicht nur für den Kunden, sondern viel mehr auch für uns eine sehr ungünstige Sache. Denn unsere Beräumungsteams arbeiten nach festen, teilweise über einigen Wochen vorgefertigten Terminplänen und haben in der Regel schon einige Zeit in die Teamplanung und die Beschaffung der Arbeitsmaterialien investiert. Da solche Auftragslöcher dann nur schwer wieder zu füllen sind und wir Ausfallzeiten unserer Mitarbeiter vermeiden möchten, ist in diesem Fall eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Netto-Auftragswertes fällig.